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In einem mit dem Bewerber abgeschlossenen Vermittlungsvertrag (Arbeitsvermittlung)
werden die für eine erfolgreiche Vermittlung notwendigen Aktivitäten und Randbedingungen
durch die Partner verbindlich vereinbart.
Den wesentlichen Rahmen dieses Vertrages bilden die folgenden Eckpunkte
- Leistungen des Vermittlers und Mitwirkung des Bewerbers
- Modalitäten und Höhe des erfolgsbezogenen Vermittlungshonorars
- Vereinbarungen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und Datenschutz
- Kündigungsmodalitäten und -fristen
Vor allem die im Bereich Personalwesen zwingende und darüber hinaus vertraglich nochmals fest vereinbarte Diskretion, die im gesetzlichen Rahmen verhandelbaren Konditionen und Zahlungsweisen des Honorars
(z.B. Ratenzahlung) sowie die ggf. unkomplizierte und kurzfristige Möglichkeit der Vertragskündigung bieten dem Bewerber maximale Sicherheiten im Rahmen des beauftragten Vermittlungsprozesses.
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