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In einem Vermittlungsvertrag (Rahmenvertrag) mit Ihnen, als dem Personal suchenden Unternehmen, werden die grundlegenden Bedingungen im Rahmen einer prinzipiellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Personalvermittlung vertraglich vereinbart.
Insbesondere handelt es sich hierbei um folgende generelle Schwerpunkte, unbeachtet der spezifisch zu beauftragenden Stellenbesetzungen
- Gegenstand und Umfang unserer Leistungserbringung
und Ihrer Mitwirkung
- Voraussetzung und Modalität hinsichtlich Honorar
und ggf. Lohnkostenzuschuss
- Gewährung einer 3-monatigen Probezeitgarantie
auf alle vermittelten Bewerber
- Möglichkeit der kurzfristigen und unkomplizierten
Vertragskündigung
Mittels individueller Stellenbesetzungsverträge (Unteraufträge) werden alle durch Sie beauftragten und durch uns zu realisierenden Stellenbesetzungen im Einzelnen konkretisiert.
Vor allem die nachfolgend aufgeführten stellenspezifischen Konditionen und Regelungen sind vertragsrelevant
- Anzahl zu besetzender Positionen und demzufolge
zu präsentierender Bewerber
- stellenbezogenes und verhandeltes Vermittlungshonorar
- konkrete Vertragslaufzeit und gesonderte Vereinbarungen
Diese prinzipielle Verfahrensweise aller Beauftragungen bietet Ihnen ein Maximum an Sicherheit mit Bezug auf alle durch uns zu realisierenden Vermittlungsprozesse.
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